Berlin will S-Bahn ausschreiben

Der Berliner Senat hat die Nase voll von den S-Bahn Pannen der letzten Monate, die die DB AG zu verantworten hat. Sie erwägt deshalb, die S-Bahn Leistungen auszuschreiben. Das Problem: Der Vertrag mit der DB AG geht noch bis 2017Die Reaktion des Berliner Senats auf das Verhalten der DB AG im Bereich der S-Bahn Berlin ist verständlich.  Zuerst ignoriert die Bahn Anweisungen des EBA (Eisenbahn Bundesamt) hinsichtlich der Sicherheit der Fahrzeuge und als dies nicht zum Erfolg führt, müssen die Bahnen doch aus dem Verkehr gezogen werden und gewartet. Und nun wartet der Fahrgast… Treffende Formulierung eines Berlines S-Bahn Nutzers: “ Ein Drittel Leistung für vollen Fahrpreis“.

Nach Monaten sind nämlich immer noch nur ca ein Drittel der notwendigen Züge im Einsatz, eine Entschädigung in Form reduzierter Dauerkarten oder Nachlass für Abonnenten ist jedoch nicht im Gespräch.
Wenn man bedenkt, dass die Berliner S-Bahn an die DB AG ca 56 Millionen Euro pro Jahr abführt, der Berliner Senat jedoch die Fahrkarten subventioniert, muss dies einen zum Nachdenken bringen. Wird da nicht die Gewinnmaximierungs“philosophie“ auf den Schultern der Bahnfahrer in Berlin und der Steuerzahler (in der ganzen Bundesrepublik) ausgetragen?

Das Problem einer „Ablösung“ der DB Ag im Bereich der S-Bahn Berlin sehe ich schlicht und ergreifend im Fehlen eines Anbieters, der die geforderten Leistungen erbringen könnte. Berlin ist nun mal nicht eine ländliche Gegend, die mit ein paar Triebwagenzügen an die Metropolen angebunden werden soll, sondern eine hochsensible Grossstadt.  Zu dem annähernden Kollaps der S-Bahn Struktur konnte es nur kommen, da die DB AG ihre Gewinnmaximierung auf die Spitze treibt. Dies geschieht durch Einsparung von Wartungskosten, Fahrzeugen und vor allem Personal.  Und die „neuen“ ÖPNV Unternehmen sind ja meist noch im Aufbau und haben genau diese notwendigen Puffer als Ausfallsicherung auch noch nicht.
Meiner Meinung nach ist der Berliner Senat gut beraten, bei der DB AG die „Daumenschrauben“ anzuziehen, Schadenersatz zu verlangen und dann bei der Neuverhandlung der Leistungen für 2017 dafür zu sorgen, dass solche Situationen, wenn sie vorkommen, dann auch die Bahn AG treffen und nicht die Bahnnutzer.
Aber dies muss dann der neue Senat Berlins verhandeln, da vor Vertragsende erst mal die Senatswahlen anstehen.

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