Stuttgart – Der Hauptbahnhof kann abgerissen werden

Am 20. Mai 2010 wies das Landgericht die Klage des Erben von Paul Bonatz (1877 – 1952) ab. Somit sind Teile des Stuttgarter Haupbahnhofes für den Abriss freigegeben.Der Architekt Paul Bonatz hatte den Hauptbahnhof geplant und sein Erbe machte das Urheberrecht geltend.  Er wollte den Abriss grosser Teile des Stuttgarter Hauptbahnhofes damit verhindern.
Das Landgericht begründete die Zurückweisung mit der Begründung, dass  das Erhaltungsinteresse des Urhebers hinter den Modernisierungsinteressen des Eigentümers zurücktreten müsse. Zudem werde dieses Interesse relativiert, weil 75% der urheberrechtlichen Schutzdauer von 70 Jahren abgelaufen sei.

Damit ist der Abriss rechtens und das umstrittene Projekt „Stuttgart 21“ kann realisiert werden.

Ein weiterer Hoffnungsschimmer der Stuttgart 21 Gegner ist damit erloschen.

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