Abnahme

(Abkürzung: Abn)
Abschlussüberprüfung eines Neubaufahrzeugs durch ein Ausbesserungswerk. Wenn das Fahrzeug keine Mängel aufweist, erteilt das Ausbesserungswerk die Betriebserlaubnis. Ist das Fahrzeug vom Auftraggeber  abgenommen, übernimmt dieser die technische Verantwortung für das Fahrzeug; der Hersteller ist damit quasi entlastet. In der Regel wird das Fahrzeug bei der Abnahme für sechs Jahre zugelassen, danach ist eine erste Revision fällig.